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Als Azubi im „Hotel Mama“

Das erste Einkommen ist für Kinder ein großer Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Oft möchten sie damit einen langgehegten Wunsch finanzieren. Aber der Umgang mit dem selbstverdienten Geld will gelernt sein, denn irgendwann muss ein Jugendlicher auf eigenen Füßen stehen und seinen gesamten Lebensunterhalt selbst bestreiten. Sollen Auszubildende, die noch zuhause wohnen, daher einen Teil der Ausbildungsvergütung an die Eltern abgeben?

Es gibt zwar eine gesetzliche Regelung, nach der minderjährige Kinder von ihren Eltern die Gewährung des Unterhalts verlangen können, wenn ihre eigenen Einkünfte nicht ausreichen (BGB §1602, „Bedürftigkeitsparagraph“). Daraus geht aber nicht hervor, was mit Jugendlichen ist, die zwar eine Ausbildungsvergütung bekommen, aber ihren Lebensunterhalt nicht vollständig davon bestreiten können. Deshalb ist die Ratlosigkeit groß, wenn Eltern überlegen, ob ein Kind sich an den Haushaltskosten beteiligen und wie hoch der Beitrag ausfallen soll.

Am sinnvollsten ist es, gemeinsam mit dem Kind einen Betrag festzulegen. Da Jugendliche oft gar nicht wissen, wie hoch die Lebenshaltungskosten einer Familie sind, können Eltern eine Ausgabenliste über die ungefähren monatlichen Kosten etwa für Miete, Strom, Wasser, Kleidung und Lebensmittel zusammenstellen. Auf dieser Grundlage fällt es vielen Jugendlichen leichter, einen Teil des selbstverdienten Geldes abzugeben.

In Internetforen werden Beträge zwischen 15 und 30 Prozent als Azubi-Beitrag zum Lebensunterhalt der Familie empfohlen. In jedem Fall sollten die Jugendlichen so viel von ihrem Lohn behalten, dass sie einen Teil zur freien Verfügung und vielleicht sogar zum Sparen übrig haben.

Eltern, die für den Familienunterhalt nicht auf das Kostgeld der Kinder angewiesen sind, können es anlegen und irgendwann als Zuschuss für das erste eigene Auto oder die erste Wohnung zurückgeben.